1.1 Systeme24 IT-Dienstleistungen GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen und sichert die vertrauliche Behandlung aller im Vermittlungsauftrag enthaltenen Informationen und Daten zu.
1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten und Unterlagen
für einen Vermittlungsauftrag zur Verfügung zu stellen oder es zu
ermöglichen, dass diese von Systeme24 erstellt werden können.
1.3 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen der Bewerber sind streng
vertraulich zu behandeln, bleiben Eigentum von Systeme24 und sind bei Nichteinstellung
unverzüglich zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen
von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.
§ 2 Honorare für die Personalvermittlung
2.1 Honorar
Das Vermittlungshonorar wird in Höhe des im Angebot genannten Festpreises
berechnet.
2.2 Fälligkeit des Honorars
Nach Vorstellen der Bewerber 25% des vereinbarten Vermittlungshonorars. Nach
erfolgreicher Vertragsunterzeichnung 75% des vereinbarten Vermittlungshonorars.
2.3 Garantie
Sollte sich innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
herausstellen, dass der ausgewählte Bewerber fachlich dem Anforderungsprofil
nicht entspricht, erfolgt kostenlos eine neue Vermittlung. Nur bei einer anzeigengestützten
Personalsuche werden die neu entstandenen Anzeigenkosten sowie Sonderleistungen
und Nebenkosten in Rechnung gestellt.
2.4 Sonderleistungen und Nebenkosten
Die nach Absprache vereinbarten Kosten für spezielle Auswahlverfahren werden
dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Reisekosten zum Bewerbungs-/Vorstellungsgespräch,
die im Zusammenhang mit der Vermittlung stehen sind durch den Auftraggeber zu
begleichen.
2.5 Tritt innerhalb von 12 Monaten nach dem Vorstellungsgespräch eines Systeme24 Bewerbers ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber oder einem Konzernunternehmen in Kraft, so besteht für Systeme24 ein Anspruch auf Honorar. Der Anspruch auf das Honorar und entstandene Nebenkosten besteht auch dann, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt gelöst wird.
2.6 Ist dem Auftraggeber ein durch Systeme24 vorgeschlagener Bewerber bereits bekannt, ist Systeme24 umgehend durch den Auftraggeber hierüber zu informieren. Systeme24 wird seine Tätigkeit hinsichtlich dieser Person einstellen. Es sei denn, der Auftraggeber erteilt hierüber sein ausdrücklichen Willen auch hier tätig zu sein. Das Vermittlungshonorar bleibt dann unberührt.
§ 3 Anzeigenservice
Der Anzeigenentwurf im Rahmen einer Anzeigengestützten Personalvermittlung ist kostenfrei. Die Anzeigenschaltung in den vereinbarten Medien, Erstellung von Klischees usw. wird zu den tatsächlichen Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Es sei denn, die Anzeigenkosten sind Teil des Festpreisangebots.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Das Honorar, sowie alle weiteren im Rahmen unserer Dienstleistung erbrachten Leistungen, sind sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung ohne Abzug fällig. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
§ 5 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame Bestimmung umzudeuten,
die den Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich erreicht. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mainz.